Als Idiotentest bezeichnet man in der Umgangssprache die „Medizinisch- Psychologische- Untersuchung“. Trotz der wenig zutreffenden „Abqualifizierung“ durch diesen Begriff hielt er sich seit Beginn der MPU in den 1950-er Jahren.
Viele Betroffene wollen diese Überprüfungen einfach aussitzen und sie so umgehen. Unklar dabei ist für viele dieser Menschen ob nunmehr die Frist zur Notwendigkeit eine MPU zu machen nach zehn Jahren oder erst nach fünfzehn Jahren wegfällt.
Grundsätzlich kann dieser Idiotentest von der Behörde jederzeit angeordnet werden, wenn Bedenken bezüglich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen. Die in den Akten gespeicherten Vorfälle, die auf eine solche mangelnde Eignung schließen lassen, unterliegen jedoch nach einer gewissen Zeit einem Verwertungsverbot und sind daher dann auch zu löschen. Wenn nun beispielsweise ein Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrten besteht, beträgt die Tilgungsfrist im Verkehrs- Zentralregister in Flensburg zehn Jahre. Jedoch beginnt diese Tilgungsfrist nicht unmittelbar mit der Entscheidung, sondern grundsätzlich erst mit der neuerlichen Erteilung der Fahrerlaubnis – aber spätestens jedoch fünf Jahre nach der Entscheidung. Da aber zwischenzeitlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, beginnt diese zehnjährige Tilgungsfrist auch erst fünf Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis zu laufen. Click here to read more.. »